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Bundesbehörden müssen den Begriff „gebärende Person“ nicht mehr verwenden.

Dieses Gesetz verbietet Bundesbehörden die Verwendung des Begriffs „gebärende Person“ in offiziellen Dokumenten, Formularen und Mitteilungen. Stattdessen müssen Behörden geschlechtsspezifische Begriffe wie „Frau“, „Mutter“ oder „schwangere Frau“ verwenden. Diese Änderung wirkt sich auf die Sprache aus, mit der die Regierung Bürger in Bezug auf Schwangerschaft und Elternschaft anspricht.
Wichtige Punkte
Bundesbehörden dürfen den Begriff „gebärende Person“ in allen offiziellen Dokumenten und Mitteilungen nicht mehr verwenden.
Es wird die Verwendung geschlechtsspezifischer Begriffe wie „Frau“, „Mutter“ oder „schwangere Frau“ für schwangere oder gebärende Personen vorgeschrieben.
Die Änderung legt fest, wie die Regierung Mutterschaft und Schwangerschaft in ihren offiziellen Unterlagen definiert, basierend auf dem biologischen Geschlecht.
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Status: Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_7235
Sponsor: Rep. Biggs, Sheri [R-SC-3]
Startdatum: 2026-01-23