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Schutz der Veteranendaten: Verbot des Verkaufs persönlicher Informationen durch VA-Auftragnehmer.

Dieses Gesetz stärkt den Datenschutz für Veteranen erheblich, indem es VA-Auftragnehmern strikt untersagt, sensible persönliche und gesundheitliche Informationen zu verkaufen oder daraus Profit zu schlagen. Dies stellt sicher, dass Ihre medizinischen und identifizierenden Daten, die von Unternehmen im Auftrag der VA verarbeitet werden, vor kommerzieller Ausbeutung geschützt sind.
Wichtige Punkte
Absolutes Verkaufsverbot: VA-Auftragnehmer dürfen sensible persönliche Informationen von Veteranen weder verkaufen noch anderweitig monetarisieren.
Vertragliche Absicherung: Alle VA-Verträge, die den Umgang mit Daten beinhalten, müssen Klauseln enthalten, die die Monetarisierung, den Verkauf oder den Missbrauch dieser Informationen ausdrücklich untersagen.
Datenschutzumfang: Der Schutz umfasst sowohl geschützte Gesundheitsinformationen (PHI) als auch persönlich identifizierbare Informationen (PII), einschließlich anonymisierter Daten.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_7241
Sponsor: Rep. Budzinski, Nikki [D-IL-13]
Startdatum: 2026-01-27