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Hochwasserschutz: Wiederherstellung und Bewirtschaftung von Überschwemmungsgebieten.

Dieses Gesetz ermächtigt den Landwirtschaftsminister, Überschwemmungsgebiete, die unter Bundesservituten stehen, aktiv wiederherzustellen und zu verwalten, um den natürlichen Hochwasserschutz zu verbessern. Landbesitzer mit solchen Servituten dürfen bestimmte, kompatible wirtschaftliche Aktivitäten (wie Jagd oder Beweidung) auf diesen Flächen ausüben. Ziel ist die langfristige Stärkung der Einzugsgebiete und die Verringerung des Risikos wiederkehrender Hochwasserschäden für die umliegenden Gemeinden.
Wichtige Punkte
Die Bundesregierung erhält die Befugnis, die natürliche Vegetation und die hydrologischen Funktionen auf Flächen mit Überschwemmungsgebiet-Servituten aktiv wiederherzustellen.
Grundbesitzer dürfen kompatible wirtschaftliche Nutzungen (z. B. Jagd, Beweidung, Holzeinschlag) auf den Servitutsflächen durchführen, sofern diese die Hochwasserschutzfunktionen nicht beeinträchtigen.
Wiederherstellungsmaßnahmen dürfen über das unmittelbar Notwendige hinausgehen, um den langfristigen Schutz des Einzugsgebiets vor zukünftigen, wiederkehrenden Überschwemmungen zu gewährleisten.
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Status: Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_7264
Sponsor: Rep. Messmer, Mark B. [R-IN-8]
Startdatum: 2026-01-27