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Gesetz über die Kosten von Polizeifehlverhalten von 2026

Dieses Gesetz verpflichtet Strafverfolgungsbehörden auf Bundes-, Landes- und lokaler Ebene, Informationen über Urteile und Vergleiche im Zusammenhang mit Vorwürfen von Fehlverhalten von Beamten an den Generalstaatsanwalt zu melden. Diese Daten sollen in einer öffentlichen, durchsuchbaren Datenbank zugänglich gemacht werden.
Wichtige Punkte
Meldepflicht für Urteile und Vergleiche bezüglich Fehlverhaltens von Strafverfolgungsbeamten.
Erstellung einer öffentlichen Datenbank durch den Generalstaatsanwalt mit den gemeldeten Informationen.
Verpflichtende Offenlegung der Zahlungsquellen (z. B. Betriebsbudget, Versicherung, Anleihen).
Mögliche Kürzung von Bundesmitteln (Byrne JAG und 'Cops on the Beat'-Programme) für Staaten und Kommunen, die die Anforderungen nicht erfüllen.
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Status:
Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_7278
Sponsor: Rep. Beyer, Donald S. [D-VA-8]
Startdatum: 2026-01-30