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Gesetz zur Effizienzsteigerung im Bundesbeschaffungswesen durch häufigere Schwellenwertanpassungen

Dieses Gesetz verkürzt die Zeitspanne für die Anpassung finanzieller Grenzwerte bei staatlichen Einkäufen. Dadurch können Einkaufsregeln schneller an die Inflation und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst werden.
Wichtige Punkte
Umstellung des Aktualisierungszyklus für Kaufgrenzen von 5 auf 3 Jahre.
Nächste geplante Anpassung der Schwellenwerte im Jahr 2028.
Bessere Berücksichtigung der Inflation bei staatlichen Auftragsvergaben und Beschaffungen.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_7283
Sponsor: Rep. Fallon, Pat [R-TX-4]
Startdatum: 2026-01-30