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Entzug der Steuerbefreiung für Organisationen, die Abtreibungen durchführen oder finanzieren

Dieser Gesetzentwurf sieht vor, Organisationen die Steuerbefreiung nach Abschnitt 501 des Internal Revenue Code zu entziehen, wenn sie Abtreibungen vornehmen oder finanzieren. Zudem werden diese Organisationen nicht mehr als solche gemäß Abschnitt 170(c) behandelt, was sich auf Spendenabzüge bezieht.
Wichtige Punkte
Wegfall der Steuerbefreiung für Organisationen, die Abtreibungen anbieten oder finanzieren.
Festlegung, dass diese Organisationen nicht mehr als unter Abschnitt 170(c) des Internal Revenue Code fallend behandelt werden.
Ausnahmen gelten für Abtreibungen zur Rettung des Lebens der Mutter sowie bei Vergewaltigung oder Inzest.
Die Änderungen gelten für Steuerjahre, die nach dem Datum der Verabschiedung des Gesetzes beginnen.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_7286
Sponsor: Rep. Hageman, Harriet M. [R-WY-At Large]
Startdatum: 2026-01-30