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Verbot der Leihmutterschaft für registrierte Sexualstraftäter

Dieses Gesetz verbietet es registrierten Sexualstraftätern, Leihmutterschaftsverträge abzuschließen oder Kinder durch Leihmutterschaft zu erhalten. Ziel ist es, den Schutz von Kindern zu erhöhen, indem Personen mit entsprechenden Vorstrafen der Zugang zur Elternschaft über diesen Weg verwehrt wird.
Wichtige Punkte
Verbot für Sexualstraftäter, als Wunscheltern in Leihmutterschaftsverträgen aufzutreten.
Freiheitsstrafen von bis zu 10 Jahren oder Geldstrafen bei Verstößen gegen das Gesetz.
Bundesgerichte dürfen Verträge über Leihmutterschaft nicht durchsetzen, wenn ein Elternteil ein registrierter Straftäter ist.
Die Regelung greift bei zwischenstaatlichem Handel, Reisen oder elektronischer Kommunikation im Zusammenhang mit der Leihmutterschaft.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_7293
Sponsor: Rep. Mace, Nancy [R-SC-1]
Startdatum: 2026-01-30