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Verbot von Bundesmitteln für Staaten, die das Sammeln von Stimmzetteln erlauben

Dieses Gesetz entzieht Bundesmittel für die Wahlverwaltung in Bundesstaaten, die das Einsammeln von Wahlunterlagen durch unbefugte Dritte zulassen. Damit soll sichergestellt werden, dass nur Wähler selbst oder enge Angehörige die Stimmzettel einreichen.
Wichtige Punkte
Stopp von Bundesgeldern für Staaten, die das Sammeln von Stimmzetteln durch Dritte erlauben.
Verbot der bewussten Sammlung und Übermittlung von Wahlunterlagen, die an andere Personen adressiert sind.
Ausnahmen gelten nur für Familienmitglieder, Mitbewohner und medizinisches Pflegepersonal.
Postbedienstete und Wahlhelfer dürfen weiterhin Stimmzettel im Rahmen ihrer Aufgaben bearbeiten.
Ziel ist der Schutz der Integrität des Postwahlverfahrens und die Vermeidung von Wahlbeeinflussung.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_7356
Sponsor: Rep. Edwards, Chuck [R-NC-11]
Startdatum: 2026-02-04