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Gesetz zur Beendigung des Gefängnis-Gerrymandering

Dieses Gesetz ändert die Zählweise von Inhaftierten bei der Volkszählung, indem sie ihrem letzten Wohnort vor der Haft zugeordnet werden. Dies soll eine gerechtere politische Vertretung für die Heimatgemeinden der Inhaftierten sicherstellen.
Wichtige Punkte
Häftlinge werden an ihrem Heimatort statt am Gefängnisstandort gezählt.
Die Neuregelung gilt ab der Volkszählung im Jahr 2030.
Bundesstaaten müssen diese Daten für die Festlegung der Wahlkreisgrenzen verwenden.
Gilt für Bundes-, Staats- und Kommunalgefängnisse sowie Jugendstrafanstalten.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_7375
Sponsor: Rep. Ross, Deborah K. [D-NC-2]
Startdatum: 2026-02-04