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Allgemeines Recht auf Briefwahl bei Bundeswahlen

Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab, allen wahlberechtigten Bürgern die Briefwahl bei Bundeswahlen zu ermöglichen, ohne einen Grund angeben zu müssen. Dies soll es Personen mit Arbeits- oder Familienpflichten erleichtern, an Wahlen teilzunehmen und die Wahlbeteiligung insgesamt zu erhöhen. Darüber hinaus führt der Gesetzentwurf Verfahren zur Korrektur von Unterschriftsabweichungen oder fehlenden Unterschriften auf Stimmzetteln ein, um den Wählern die Möglichkeit zu geben, Fehler zu beheben.
Wichtige Punkte
Jeder wahlberechtigte Wähler kann bei Bundeswahlen per Briefwahl abstimmen, ohne einen Grund angeben zu müssen.
Bei einer Unterschriftsabweichung oder fehlender Unterschrift auf dem Stimmzettel wird der Wähler benachrichtigt und erhält Zeit zur Korrektur des Fehlers.
Das Gesetz soll für Bundeswahlen ab 2026 in Kraft treten.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Eingebracht
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_738
Sponsor: Rep. Salinas, Andrea [D-OR-6]
Startdatum: 2025-01-24