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Gesetz zur Transparenz von Sicherheitszuschüssen für gemeinnützige Organisationen

Dieser Gesetzentwurf ändert das Heimatschutzgesetz von 2002, um die Transparenz des Programms für Sicherheitszuschüsse für gemeinnützige Organisationen zu verbessern. Er verlangt vom Administrator, Berichte an Kongressausschüsse vor der Vergabe von Zuschüssen sowie Jahresberichte mit Details zu Anträgen, Vergaben und Ausgaben vorzulegen.
Wichtige Punkte
Verpflichtung zur Vorlage eines Berichts an Kongressausschüsse spätestens 7 Tage vor der Vergabe von Zuschüssen.
Vorab-Berichte müssen die Anzahl der Anträge, die Anzahl und den Gesamtbetrag der Zuschüsse sowie Empfängerdaten enthalten.
Verpflichtung zur Vorlage von Jahresberichten spätestens 90 Tage nach Ende des Haushaltsjahres.
Jahresberichte müssen die Ausgaben der Empfänger und den Betrieb des Programmbüros abdecken.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_7382
Sponsor: Rep. Thompson, Bennie G. [D-MS-2]
Startdatum: 2026-02-04