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Gesetz zum Schutz der Arzneimittelpreise in kommunalen Gesundheitszentren

Dieses Gesetz stellt sicher, dass kommunale Gesundheitszentren Medikamentenrabatte sofort beim Kauf erhalten. Es verhindert, dass Hersteller zunächst hohe Preise verlangen und die Differenz erst später erstatten.
Wichtige Punkte
Gesundheitszentren zahlen den ermäßigten Preis direkt beim Erwerb der Medikamente.
Hersteller dürfen keine Modelle nutzen, bei denen Rabatte erst nachträglich ausgezahlt werden.
Dadurch bleibt mehr Geld für die unmittelbare Patientenversorgung in den Kliniken verfügbar.
Die Regelung gilt für alle Medikamentenkäufe ab dem Tag des Inkrafttretens.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_7391
Sponsor: Rep. Bergman, Jack [R-MI-1]
Startdatum: 2026-02-05