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Nutzung von 529-Bildungssparplänen für den ersten Hauskauf

Dieses Gesetz ändert das Steuergesetzbuch von 1986, um Ausschüttungen aus qualifizierten Studienprogrammen (529-Pläne) für den Erwerb eines ersten Eigenheims zu ermöglichen. Dies gilt für den Begünstigten, dessen Ehepartner, Kinder, Enkel oder Vorfahren.
Wichtige Punkte
Mittel aus 529-Plänen können für qualifizierte Anschaffungskosten eines Hauptwohnsitzes verwendet werden.
Als 'Erstkäufer' gilt eine Person, die in den vorangegangenen zwei Jahren kein Eigentumsrecht an einem Hauptwohnsitz hatte.
Die Mittel müssen vor Ablauf des 120. Tages nach Erhalt der Ausschüttung verwendet werden.
Bei Verzögerung oder Stornierung des Kaufs können die Mittel auf ein 529-Programm oder ein ABLE-Konto zurückgezahlt werden.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_7402
Sponsor: Rep. Moore, Tim [R-NC-14]
Startdatum: 2026-02-05