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Verbot ausländischer Finanzierung von Werbeverträgen für Universitätssportler

Dieses Gesetz verbietet ausländischen Personen und Unternehmen aus den meisten Ländern, Werbeverträge (NIL) mit studentischen Sportlern zu finanzieren. Es schränkt zudem ausländische Investitionen in Medienrechte und Sponsoring im Universitätssport ein.
Wichtige Punkte
Verbot von NIL-Zahlungen durch ausländische Akteure, außer aus NATO-Staaten und ausgewählten Partnerländern.
Studentische Sportler, die gegen das Gesetz verstoßen, werden für ein Jahr vom Wettkampfbetrieb an ihrer Hochschule ausgeschlossen.
Hochschulen müssen Versuche ausländischer Kontaktaufnahme bezüglich Werbeverträgen an die Bundesbehörden melden.
Bei Verstößen droht den Bildungseinrichtungen der Ausschluss von staatlichen Förderprogrammen für Studenten.
Verbot ausländischer Beteiligungen an Medienrechten, Namensrechten für Stadien und Sponsoringverträgen im Universitätssport.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_7403
Sponsor: Rep. Moore, Blake D. [R-UT-1]
Startdatum: 2026-02-05