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Verbot des zwischenstaatlichen Transports von Minderjährigen für geschlechtsangleichende Maßnahmen

Dieses Gesetz stellt den Transport von Minderjährigen über Bundesstaatsgrenzen hinweg für geschlechtsangleichende Behandlungen unter Strafe. Es ermöglicht zudem Schadensersatzklagen durch Eltern und sieht den Entzug von Bundesmitteln für Regionen vor, die diese Regeln missachten.
Wichtige Punkte
Bis zu 10 Jahre Haft für den Transport Minderjähriger zu Geschlechtsumwandlungen.
Eltern können zivilrechtlich auf Entschädigung und Anwaltskosten klagen.
Zu den verbotenen Maßnahmen zählen Pubertätsblocker, Hormone und chirurgische Eingriffe.
Stopp von Bundesgeldern für Kommunen, die sich als „Zufluchtsorte“ für solche Eingriffe erklären.
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Status:
Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_7420
Sponsor: Rep. Crenshaw, Dan [R-TX-2]
Startdatum: 2026-02-09