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Neue Regeln für den Schusswaffengebrauch durch Bundesbeamte

Dieses Gesetz schränkt den Einsatz tödlicher Gewalt durch Bundesbehörden stark ein und erlaubt ihn nur bei unmittelbarer Lebensgefahr. Es dient dem Schutz der Bürgerrechte und legt klare Grenzen für polizeiliches Handeln fest.
Wichtige Punkte
Tödliche Gewalt ist nur bei unmittelbarer Gefahr für Leib und Leben zulässig.
Verbot des Schusswaffengebrauchs allein zur Fluchtverhinderung oder zum Stoppen von Fahrzeugen.
Verpflichtung zur mündlichen Warnung vor dem Einsatz von Gewalt, sofern praktikabel.
Verbot von Warnschüssen, außer innerhalb von Bundesgefängnissen.
Einführung spezieller Schulungen für Deeskalation und gewaltfreie Taktiken.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_7439
Sponsor: Rep. Meng, Grace [D-NY-6]
Startdatum: 2026-02-09