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Schnellere Datenherausgabe durch große Internetanbieter zur öffentlichen Sicherheit

Dieses Gesetz verpflichtet große Technologieunternehmen, Daten auf gerichtliche Anordnung innerhalb von 72 Stunden bereitzustellen. Bürger können Schadensersatz fordern, wenn Verzögerungen bei der Datenherausgabe zu persönlichen Schäden führen.
Wichtige Punkte
Anbieter mit mehr als 1 Million Nutzern müssen Daten innerhalb von 72 Stunden nach einem Gerichtsbeschluss offenlegen.
Bei komplexen oder sehr umfangreichen Anfragen sind Verlängerungen um bis zu 7 Tage möglich.
Unternehmen haben nur 48 Stunden Zeit, um rechtlich gegen eine Anordnung zur Datenherausgabe vorzugehen.
Betroffene Personen können zivilrechtlich gegen Anbieter klagen, wenn die Nichteinhaltung der Fristen ihnen Schaden zugefügt hat.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_7445
Sponsor: Rep. Pettersen, Brittany [D-CO-7]
Startdatum: 2026-02-09