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Übertragung von Steuergutschriften für von Katastrophen betroffene Steuerzahler

Dieser Gesetzentwurf erlaubt es bestimmten Steuerzahlern, die von Katastrophen betroffen sind, einen Teil ihrer vorgetragenen allgemeinen Unternehmenssteuergutschriften zu übertragen.
Wichtige Punkte
Ermöglicht die Übertragung eines Teils der vorgetragenen allgemeinen Unternehmenssteuergutschriften.
Gilt für Katastrophengebiete, die nach dem 31. Dezember 2023 deklariert wurden.
Der übertragene Betrag darf die anrechenbaren Ausgaben für die Ausübung einer Geschäftstätigkeit im Katastrophengebiet nicht überschreiten.
Verzicht auf Registrierungsanforderungen, bis das Online-Registrierungstool aktualisiert ist.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_7450
Sponsor: Rep. Steube, W. Gregory [R-FL-17]
Startdatum: 2026-02-09