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Krankheitsurlaub: Neue Rechte auf bezahlte Zeit für Gesundheit und Pflege

Das Gesetz ermöglicht es Arbeitnehmern, bezahlte Stunden für die eigene Behandlung oder die Pflege von Angehörigen zu erarbeiten. Die Änderungen schützen vor Einkommensverlusten in Notfällen und bei häuslicher Gewalt.
Wichtige Punkte
Arbeitnehmer erhalten 1 Stunde bezahlte Krankheitszeit für jeweils 30 geleistete Arbeitsstunden.
Pro Jahr können bis zu 56 Stunden (7 Tage) an bezahlter Krankheitszeit angesammelt werden.
Die Zeit kann für medizinische Behandlungen, Familienpflege oder Unterstützung bei häuslicher Gewalt genutzt werden.
Arbeitgeber dürfen keine Vergeltungsmaßnahmen ergreifen oder verlangen, dass der Mitarbeiter selbst eine Vertretung findet.
Nicht genutzte Stunden werden auf das nächste Jahr übertragen und bei Wiedereinstellung innerhalb von 12 Monaten wiederhergestellt.
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Status: Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_7531
Sponsor: Rep. DeLauro, Rosa L. [D-CT-3]
Startdatum: 2026-02-12