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Änderung der Investitionsgrenzen für Kleinunternehmen (SBIC)

Das Gesetz ändert den Small Business Investment Act von 1958. Es erhöht den Betrag, der in Small Business Investment Companies (SBICs) investiert werden darf, indem die gesetzliche Grenze von 5 Prozent auf 15 Prozent angehoben wird.
Wichtige Punkte
Änderung des Small Business Investment Act von 1958.
Erhöhung der Investitionsgrenze in Small Business Investment Companies (SBICs) von 5 % auf 15 %.
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Status:
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Drucknummer: 119_HR_754
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