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Ausschluss von Treibhausgasen aus der Definition von Luftschadstoffen (CARBON Act)

Dieser Gesetzentwurf schließt Kohlendioxid, Methan und Distickstoffmonoxid aus der Definition von „Luftschadstoffen“ aus. Dies schränkt die Befugnisse der Bundesbehörden zur Regulierung dieser Emissionen erheblich ein.
Wichtige Punkte
CO2, Methan und Lachgas gelten rechtlich nicht mehr als Luftschadstoffe.
Einschränkung der Befugnisse der Umweltschutzbehörde (EPA) zur Regulierung von Treibhausgasen.
Ziel ist der Abbau von Bürokratie und staatlichen Eingriffen in die Klimapolitik.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_7554
Sponsor: Rep. Onder, Robert F. [R-MO-3]
Startdatum: 2026-02-12