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Unterstützung für ländliche Gemeinden beim Zugang zu Bundesfördermitteln

Dieses Gesetz erleichtert kleinen ländlichen Gemeinden den Zugang zu Bundesmitteln, indem es professionelle Hilfe bei der Planung und Antragstellung bietet. So können auch Orte ohne eigenes Fachpersonal wichtige Projekte für Wasser, Internet und Wohnraum erfolgreich umsetzen.
Wichtige Punkte
Reservierung von 2,5 % der Fördermittel für technische Hilfe, Beratung und Schulungen.
Unterstützung bei technischer Planung, Umweltprüfungen und Finanzanalysen für neue Projekte.
Hilfe bei der Erstellung von Förderanträgen für Breitbandausbau, Wasserversorgung und Wohnungsbau.
Vorrang für Gemeinden unter 20.000 Einwohnern und Regionen mit hoher Armut oder geringem Personal.
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gavel
Status:
Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_7579
Sponsor: Rep. Letlow, Julia [R-LA-5]
Startdatum: 2026-02-13