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CAR Act: Ausschluss von Autos als Sammlerstücke für die Kapitalertragsteuer

Dieser Gesetzentwurf ändert das Steuergesetzbuch von 1986, um Autos von der Behandlung als Sammlerstücke für Zwecke der Kapitalertragsteuer auszuschließen.
Wichtige Punkte
Autos gelten für die Kapitalertragsteuer nicht mehr als Sammlerstücke.
Der Gesetzentwurf ändert Abschnitt 1(h)(5)(A) des Internal Revenue Code von 1986.
Die Änderung gilt für Steuerjahre, die nach dem 31. Dezember 2025 beginnen.
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Status:
Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_7582
Sponsor: Rep. Perry, Scott [R-PA-10]
Startdatum: 2026-02-13