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Mietkostenerstattung für Reservisten bei Reisen zu Ausbildungseinsätzen

Angehörige der Reserve erhalten künftig eine Erstattung der Mietwagenkosten, wenn sie mehr als 150 Meilen zu ihren Übungen reisen müssen. Diese Maßnahme soll die finanzielle Belastung für Soldaten verringern, die weit entfernt von ihrem Wohnort dienen.
Wichtige Punkte
Erstattung von Mietwagenkosten bei einer Anreise von über 150 Meilen.
Die Kostenübernahme gilt für den gesamten Zeitraum der Ausbildung oder des Dienstes.
Auch die Reisetage unmittelbar vor und nach dem Dienst sind abgedeckt.
Neue Reisebestimmungen müssen innerhalb von 180 Tagen umgesetzt werden.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Drucknummer: 119_HR_7593
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Startdatum: 2026-02-17