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Gesetz zur Beendigung von Zufluchtsstädten: Strafen für Beamte bei Behinderung der Abschiebung

Dieser Gesetzentwurf sieht Haftstrafen für lokale Beamte vor, die die Zusammenarbeit mit Bundesbehörden bei der Freilassung straffälliger Einwanderer verweigern. Ziel ist es, die öffentliche Sicherheit durch eine konsequente Durchsetzung des Einwanderungsrechts zu erhöhen.
Wichtige Punkte
Beamte müssen die Bundesbehörden mindestens 48 Stunden vor der geplanten Freilassung eines straffälligen Ausländers informieren.
Bei vorsätzlicher Behinderung der Zusammenarbeit drohen Beamten bis zu 25 Jahre Haft.
Die Strafen richten sich nach der Schwere der Straftat, die der freigelassene Häftling begangen hat.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_7612
Sponsor: Rep. Gooden, Lance [R-TX-5]
Startdatum: 2026-02-20