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Verbot rückwirkender Vermögenssteuern für Gebietsfremde

Dieses Gesetz verbietet es Bundesstaaten, Vermögenssteuern rückwirkend auf Personen zu erheben, die nicht mehr in diesem Staat leben. Es schützt Bürger vor unerwarteten Steuerforderungen für Zeiträume vor der Gesetzesverabschiedung.
Wichtige Punkte
Keine rückwirkende Besteuerung von Vermögenswerten für Nichtansässige.
Der Schutz gilt für Personen, die zum Zeitpunkt des Gesetzeserlasses außerhalb des Staates wohnen.
Verhindert finanzielle Belastungen durch alte Vermögenswerte nach einem Umzug in einen anderen Staat.
Das Gesetz tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
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gavel
Status:
Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_7619
Sponsor: Rep. Kiley, Kevin [R-CA-3]
Startdatum: 2026-02-20