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Beschränkung von Einwanderungsbehörden während Bundeswahlen

Dieses Gesetz verbietet Einwanderungsbeamten die Einmischung in Bundeswahlen und schränkt Abschiebungen kurz vor dem Wahltag ein. Damit soll sichergestellt werden, dass Wahlvorgänge ohne Einschüchterung durch Behörden stattfinden können.
Wichtige Punkte
Verbot der Wahleinmischung durch Einwanderungsbeamte.
Stopp von Abschiebungen und Durchsetzungsmaßnahmen vier Wochen vor Bundeswahlen.
Ausnahmen gelten nur bei konkreter Gefahr für Leib und Leben oder spezifischen Straftaten.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_7621
Sponsor: Rep. Larson, John B. [D-CT-1]
Startdatum: 2026-02-20