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Verbot von Bundesbehörden und Militär an Wahlorten

Dieses Gesetz untersagt den Einsatz von Bundesmitteln, um Militär oder Bundespolizei an Wahlorte oder Auszählungsstellen zu schicken. Ziel ist es, die Unabhängigkeit der Wahlvorgänge von bewaffneter Bundespräsenz zu schützen.
Wichtige Punkte
Verbot von Militär- und Polizeipräsenz an Wahlorten durch Bundesmittel.
Schutz von Stimmauszählungs- und Zertifizierungsstellen vor Bundesbehörden.
Ausnahme für Beamte, die ihr eigenes Wahlrecht persönlich ausüben.
Die Regelung gilt ab Inkrafttreten bis zum 31. Dezember 2026.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite notifications_active Diesen Entwurf verfolgen
Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_7626
Sponsor: Rep. Moulton, Seth [D-MA-6]
Startdatum: 2026-02-20