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Finanzielle Unterstützung für Gemeinden mit bundesstaatlichen Hafteinrichtungen für Migranten

Dieses Gesetz führt ein Förderprogramm für Kommunen ein, in denen sich ICE-Haftzentren befinden. Es schützt lokale Steuerzahler durch die Erstattung von Betriebskosten und entgangenen Steuereinnahmen.
Wichtige Punkte
Gemeinden erhalten Ersatz für entgangene Grundsteuern durch die Nutzung von Bundesflächen.
Zuschüsse decken Kosten für Wasser, Strom, Gas, Internet und Müllabfuhr der Einrichtungen.
Die Förderung wird für 5 Jahre gewährt und kann bei Fortbetrieb der Einrichtung verlängert werden.
Ziel ist die Entlastung lokaler Haushalte und die Sicherstellung der Eigenständigkeit der Infrastruktur.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_7648
Sponsor: Rep. Kean, Thomas H. [R-NJ-7]
Startdatum: 2026-02-23