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Gesetz über staatliche Partnerschaften zur Ausweisung krimineller Ausländer

Dieses Gesetz erlaubt es staatlichen Anwälten, die Bundesregierung in Abschiebungsverfahren gegen straffällig gewordene Personen zu vertreten. Zudem wird die Liste der Straftaten erweitert, die zu einer Abschiebung führen.
Wichtige Punkte
Landesbedienstete können nun im Auftrag des Bundes Abschiebungsverfahren vor Gericht führen.
Der Begriff der „schweren Straftat“ wird auf mehr Drogen-, Diebstahls- und Gewaltdelikte ausgeweitet.
Straftaten mit einer Strafe von mehr als einem Jahr führen nun schneller zur Ausweisung.
Die neuen Regeln gelten auch rückwirkend für bereits begangene Taten.
Die staatlichen Anwälte unterliegen dabei der Aufsicht des Heimatschutzministeriums.
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Status:
Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_7664
Sponsor: Rep. Schmidt, Derek [R-KS-2]
Startdatum: 2026-02-24