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Steuerbefreiung bei Enteignungen: Das „No Tax on Takings“-Gesetz

Dieser Gesetzentwurf befreit Gewinne aus staatlichen Enteignungen von der Bundeseinkommensteuer. Dies gilt auch für Verkäufe, die unter der drohenden Gefahr einer Enteignung getätigt werden.
Wichtige Punkte
Keine Einkommensteuer auf Gewinne aus staatlichen Immobilienübernahmen.
Gilt auch für Verkäufe bei drohender oder unmittelbar bevorstehender Enteignung.
Steuerzahler können sich aktiv gegen die Inanspruchnahme dieser Befreiung entscheiden.
Tritt für Steuerjahre in Kraft, die nach der Verabschiedung des Gesetzes enden.
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gavel
Status:
Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_7687
Sponsor: Rep. Cline, Ben [R-VA-6]
Startdatum: 2026-02-25