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Schutz von Opfern häuslicher Gewalt bei Bundespensionszahlungen

Dieses Gesetz ermöglicht es Bundesangestellten, die Opfer häuslicher Gewalt sind, ihre Rentenabfindung zu erhalten, ohne den gewalttätigen Ehepartner benachrichtigen zu müssen. Dies dient dem Schutz der Sicherheit und der finanziellen Unabhängigkeit der Betroffenen.
Wichtige Punkte
Verzicht auf die Benachrichtigung des Ehepartners, wenn dies ein Sicherheitsrisiko darstellt.
Auszahlung von Rentenguthaben ohne Zustimmung des Ehepartners bei häuslicher Gewalt.
Einfaches Verfahren zur Selbstauskunft über erlebte Gewalt innerhalb des letzten Jahres.
Gilt für die Rentensysteme FERS und CSRS der Bundesverwaltung.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_7706
Sponsor: Rep. Neguse, Joe [D-CO-2]
Startdatum: 2026-02-25