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100 % Steuer für Sportler, die für bedenkliche ausländische Staaten antreten

Dieses Gesetz führt eine Steuer von 100 % auf Einkünfte von US-Bürgern oder Einwohnern ein, die bei globalen Sportveranstaltungen für als bedenklich eingestufte Länder antreten. Dies betrifft sowohl Preisgelder als auch damit verbundene Sponsorenverträge.
Wichtige Punkte
Einführung einer 100-prozentigen Steuer auf Einnahmen aus der Vertretung besorgniserregender ausländischer Einheiten.
Die Steuer gilt für Preisgelder und alle Sponsoringeinnahmen, die durch diese Teilnahme entstehen.
Betroffen sind US-Staatsbürger und Personen mit dauerhafter Aufenthaltserlaubnis.
Gilt für Großereignisse wie Olympische Spiele, Weltmeisterschaften und Wimbledon.
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Status:
Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_7707
Sponsor: Rep. Ogles, Andrew [R-TN-5]
Startdatum: 2026-02-25