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Verbot von Bundesentschädigungen für Beteiligte am Sturm auf das Kapitol

Dieses Gesetz untersagt die Verwendung von Bundesmitteln zur Entschädigung von Personen, die wegen des Angriffs auf das Kapitol strafrechtlich verfolgt wurden. Gezahlte Geldstrafen und Entschädigungen werden auch im Falle einer Begnadigung nicht zurückerstattet.
Wichtige Punkte
Verbot von Bundesgeldern für Entschädigungszahlungen an Beteiligte des 6. Januars.
Keine Rückerstattung von gerichtlich angeordneten Geldstrafen, selbst nach einer Begnadigung.
Verbot der Einrichtung spezieller Entschädigungsfonds für diesen Personenkreis.
Übertragung der einbehaltenen Gelder an den Architekten des Kapitols.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_7711
Sponsor: Rep. Ross, Deborah K. [D-NC-2]
Startdatum: 2026-02-25