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Gewährleistung der gynäkologischen Versorgung in Frauengefängnissen

Dieses Gesetz verpflichtet Bundesgefängnisse, in denen Frauen inhaftiert sind, mindestens einen Gynäkologen in Vollzeit zu beschäftigen. Ziel ist es, die medizinische Versorgung durch regelmäßige Untersuchungen, Schwangerschaftsbetreuung und den Schutz von Patientenrechten zu verbessern.
Wichtige Punkte
Vollzeit-Gynäkologe in jeder Einrichtung für weibliche Gefangene gesetzlich vorgeschrieben.
Erstuntersuchung innerhalb von 14 Tagen nach der Inhaftierung für jede Frau.
Umfassende Leistungen wie Krebsvorsorge, Verhütungsberatung und Schwangerschaftsbetreuung.
Recht auf informierte Einwilligung und Kommunikation in der bevorzugten Sprache der Gefangenen.
Verbot, notwendige Facharztbehandlungen aus Kostengründen oder wegen Personalmangels zu verweigern.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_7733
Sponsor: Rep. Foushee, Valerie P. [D-NC-4]
Startdatum: 2026-02-26