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Neue steuerbegünstigte Sparkonten für den ersten Immobilienkauf

Dieses Gesetz führt spezielle Sparkonten ein, die es ermöglichen, Geld für den Kauf oder die Renovierung des ersten Eigenheims beiseite zu legen und steuerlich abzusetzen. Entnahmen für qualifizierte wohnwirtschaftliche Zwecke sind steuerfrei.
Wichtige Punkte
Steuerabzug für Einzahlungen auf das Wohneigentums-Sparkonto.
Steuerfreie Entnahmen für den Kauf, Bau oder die Sanierung der ersten Immobilie.
Gilt für Personen, die in den letzten drei Jahren kein Wohneigentum besessen haben.
Guthabenobergrenze liegt bei 20 % des nationalen Durchschnittspreises für Einfamilienhäuser.
Zusätzliche Steuer von 10 % bei zweckfremder Verwendung, außer in Ausnahmefällen wie Notlagen.
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Status:
Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_7756
Sponsor: Rep. Barrett, Tom [R-MI-7]
Startdatum: 2026-03-03