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Steuergutschriften: Sozialversicherungsnummer für Kinder und Einkommen erforderlich.

Neue Regeln verlangen eine Sozialversicherungsnummer (SSN) für jedes Kind und jeden Steuerzahler, um den Kinderfreibetrag und die Einkommensteuergutschrift in Anspruch nehmen zu können. Dies bedeutet, dass Personen ohne gültige SSN, die an US-Bürger oder in bestimmten Fällen ausgestellt wurde, diese Gutschriften nicht beantragen können. Die Änderungen treten ab dem Steuerjahr 2026 in Kraft.
Wichtige Punkte
Um den Kinderfreibetrag zu beantragen, müssen sowohl der Steuerzahler als auch das qualifizierende Kind eine Sozialversicherungsnummer (SSN) besitzen, die an einen US-Bürger oder unter bestimmten Bedingungen ausgestellt wurde.
Ebenso wird für die Inanspruchnahme der Einkommensteuergutschrift eine Sozialversicherungsnummer (SSN) erforderlich sein, die an einen US-Bürger oder unter bestimmten Bedingungen ausgestellt wurde.
Die Sozialversicherungsnummer muss vor dem Fälligkeitsdatum der Steuererklärung ausgestellt sein.
Diese Änderungen gelten für Steuerjahre, die nach dem 31. Dezember 2025 beginnen.
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Status: Eingebracht
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Drucknummer: 119_HR_778
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Startdatum: 2025-01-28