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Senkung der Zinsen für Bundesstudienkredite auf 2 Prozent

Dieses Gesetz legt ab dem 1. Juli 2026 einen festen Zinssatz von 2 % für staatliche Studienkredite fest. Dies gilt sowohl für neue als auch für bestehende Kredite mit Zinssätzen von über 2 %.
Wichtige Punkte
Fester Zinssatz von 2 % für neue und bestehende Bundesstudienkredite.
Automatische Senkung höherer Zinssätze ab dem 1. Juli 2026.
Möglichkeit zur Konsolidierung älterer Kredite (FFEL), um den niedrigeren Satz zu erhalten.
Informationspflicht gegenüber Kreditnehmern 90 Tage vor Inkrafttreten der Änderung.
Recht auf Verzicht auf die Anpassung und Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens.
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Status:
Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Lowering Student Loans Act
Drucknummer: HR 7810
Sponsor: Rep. Thompson, Mike [D-CA-4]
Startdatum: 2026-03-04