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Neue Regeln für fötales Gewebe nach Abtreibung

Dieser Gesetzentwurf führt neue Regeln für den Umgang mit fötalem Gewebe nach einer Abtreibung ein. Patientinnen haben die Wahl, das Gewebe selbst zu übernehmen oder es dem Anbieter zu überlassen, der dann für die Bestattung oder Einäscherung sorgen muss. Ziel ist es, einen würdevollen Umgang mit fötalen Überresten zu gewährleisten.
Wichtige Punkte
Patientinnen müssen nach einer Abtreibung Optionen zur Entsorgung von fötalem Gewebe erhalten: Übernahme oder Übergabe an den Anbieter.
Abtreibungsanbieter müssen fötales Gewebe innerhalb von 7 Tagen bestatten oder einäschern, wenn die Patientin es ihnen überlässt.
Verstöße gegen die Dokumentations- oder Entsorgungsvorschriften können zu erheblichen Geldstrafen oder Gefängnisstrafen für Anbieter führen.
Das Gesetz schreibt jährliche Berichte von Abtreibungsanbietern und dem Gesundheitsminister über Abtreibungszahlen und Entsorgungsmethoden vor.
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gavel
Status:
Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_798
Sponsor: Rep. Miller, Mary E. [R-IL-15]
Startdatum: 2025-01-28