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Verbot von Beratungen zur Geschlechtsidentität an öffentlichen Schulen ohne Elternbeteiligung

Dieser Gesetzentwurf verbietet Bundesmittel für öffentliche Schulen, die Schülern unter 18 Jahren Beratungen oder Therapien zur Geschlechtsidentität anbieten. Er verpflichtet Schulen zur Transparenz gegenüber Eltern und ermöglicht rechtliche Schritte bei Verstößen.
Wichtige Punkte
Öffentliche Schulen dürfen Schülern unter 18 Jahren keine Beratung oder Therapie zur Geschlechtsidentität anbieten.
Schulpersonal darf Schüler nicht dazu ermutigen, Informationen über ihre Geschlechtsidentität vor den Eltern zu verheimlichen.
Schulen, die gegen diese Regeln verstoßen, verlieren den Anspruch auf Bundesfördermittel für das Bildungswesen.
Eltern erhalten das Recht, vor Bundesgerichten gegen Schulen zu klagen, die diese Bestimmungen verletzen.
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Status:
Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Stop Secret Counseling of Students Act
Drucknummer: HR 7981
Sponsor: Rep. Luna, Anna Paulina [R-FL-13]
Startdatum: 2026-03-18