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Elternbenachrichtigungsgesetz: Neue Regeln für Minderjährige bei Abtreibungen

Dieses Gesetz schreibt die Benachrichtigung der Eltern oder Erziehungsberechtigten für unverheiratete Minderjährige unter 18 Jahren vor, die eine Abtreibung wünschen. Gesundheitsdienstleister müssen die Eltern schriftlich informieren und eine Wartezeit von 96 Stunden einhalten, es sei denn, ein Gericht verzichtet aufgrund dokumentierten Missbrauchs darauf. Eltern erhalten auch das Recht, eine gerichtliche Verfügung zur Verhinderung der Abtreibung zu beantragen.
Wichtige Punkte
Obligatorische schriftliche Benachrichtigung der Eltern oder Erziehungsberechtigten vor einer Abtreibung bei Minderjährigen.
Einführung einer 96-stündigen Wartezeit nach der Benachrichtigung der Eltern.
Eltern können eine Klage vor einem Bundesgericht einreichen, um die Abtreibung zu verhindern.
Ausnahme von der Elternbenachrichtigung nur bei medizinischem Notfall, der das Leben der Minderjährigen bedroht, oder dokumentiertem elterlichem Missbrauch.
Verstöße können mit Geldstrafen von bis zu 100.000 Dollar oder einem Jahr Gefängnis geahndet werden.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_799
Sponsor: Rep. Miller, Mary E. [R-IL-15]
Startdatum: 2025-01-28