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Steuererleichterung für Handwerksausrüstung aus 529-Konten

Dieses neue Gesetz erlaubt die Verwendung von Geldern aus 529-Sparkonten, die bisher für höhere Bildung vorgesehen waren, für den Kauf von Werkzeugen und Ausrüstung, die für handwerkliche Berufe unerlässlich sind. Ziel ist es, Personen zu unterstützen, die in Branchen wie Bauwesen, Landwirtschaft oder Mechanik lernen oder arbeiten. Die Änderungen treten in den Steuerjahren in Kraft, die nach der Verabschiedung des Gesetzes beginnen.
Wichtige Punkte
Möglichkeit, Gelder von 529-Konten für den Kauf von Werkzeugen und Ausrüstung für bestimmte Handwerksberufe zu verwenden.
Erweiterung der Definition von „qualifizierten Hochschulausgaben“ um Kosten für Geschäftsausrüstung.
Änderungen gelten für Ausgaben, die in Steuerjahren gezahlt werden, die nach Inkrafttreten des Gesetzes beginnen.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_808
Sponsor: Rep. Perez, Marie Gluesenkamp [D-WA-3]
Startdatum: 2025-01-28