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SNAP-Leistungen: Kein Kauf von Limonade mehr erlaubt

Dieses neue Gesetz zielt darauf ab, die Regeln des SNAP-Lebensmittelhilfeprogramms zu ändern. Nach Inkrafttreten können Bürger, die Lebensmittelgutscheine verwenden, keine kohlensäurehaltigen Getränke mehr kaufen, die Zuckerzusatz, künstliche Süßstoffe oder Aromen enthalten. Diese Änderung wird sich auf den täglichen Lebensmitteleinkauf von Personen auswirken, die auf diese Unterstützung angewiesen sind.
Wichtige Punkte
SNAP-Lebensmittelgutscheine können nicht mehr zum Kauf von kohlensäurehaltigen Getränken mit Zuckerzusatz, Süßstoffen oder Aromen verwendet werden.
Die Definition von verbotener Limonade umfasst kohlensäurehaltige Getränke mit mehr als 1 Gramm Zuckerzusatz, künstlichem Süßstoff oder Aroma pro Portion.
Das Gesetz tritt 180 Tage nach seiner Verabschiedung in Kraft, um eine Anpassungszeit zu ermöglichen.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_813
Sponsor: Rep. Self, Keith [R-TX-3]
Startdatum: 2025-01-28