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Gesetz zum Kundenservice der Sozialversicherung (Social Security Customer Service Act)

Dieses Gesetz verpflichtet den Leiter der Sozialversicherungsbehörde sicherzustellen, dass die Zahl der Vollzeitbeschäftigten mindestens dem Stand vom 19. Januar 2025 entspricht. Es regelt zudem die Verteilung der Neueinstellungen auf verschiedene Abteilungen.
Wichtige Punkte
Sicherstellung des Personalstands an Vollzeitbeschäftigten vom 19. Januar 2025 innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten.
75 % der Neueinstellungen müssen in Außenstellen, Callcentern und Programm-Service-Centern eingesetzt werden.
Diese 75 % umfassen auch Positionen zur Zahlungsabwicklung und zur Entscheidung über Invaliditätsansprüche.
Die restlichen 25 % der Stellen sind für die administrative und leitende Unterstützung dieser Mitarbeiter vorgesehen.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Social Security Customer Service Act
Drucknummer: HR 8190
Sponsor: Rep. Stevens, Haley M. [D-MI-11]
Startdatum: 2026-04-02