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Verlängerung der Verjährungsfrist für Verstöße gegen Exportkontrollen auf zehn Jahre

Dieses Gesetz verlängert den Zeitraum, in dem der Staat Strafen für Verstöße gegen Exportregeln verhängen kann. Unternehmen und Einzelpersonen haften nun für 10 Jahre für Verstöße im Außenhandel.
Wichtige Punkte
Zivilrechtliche Bußgelder können bis zu 10 Jahre nach einem Verstoß verhängt werden.
Die Frist für strafrechtliche Verfolgungen bei Exportvergehen wird auf 10 Jahre verlängert.
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gavel
Status:
Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
To amend the Export Control Reform Act of 2018 to provide for a ten-year statute of limitations for export control violations.
Drucknummer: HR 8202
Sponsor: Rep. Mackenzie, Ryan [R-PA-7]
Startdatum: 2026-04-06