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Einstufung von medizinischem Vertretungspersonal als selbstständige Auftragnehmer

Dieser Gesetzentwurf stuft medizinisches Vertretungspersonal als selbstständige Auftragnehmer und nicht als Angestellte ein. Dies beeinflusst die Arbeitsbedingungen und rechtlichen Absicherungen für Ärzte und Pflegekräfte in kurzfristigen Einsätzen.
Wichtige Punkte
Medizinisches Vertretungspersonal gilt nicht mehr als Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsrechts.
Die Regelung gilt für Einsätze von maximal einem Jahr am selben Standort.
Ein schriftlicher Vertrag über den Status als unabhängiger Auftragnehmer ist zwingend erforderlich.
Betrifft Ärzte, spezialisierte Pflegekräfte und Assistenten in der medizinischen Versorgung.
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gavel
Status:
Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
To classify qualified locum tenens professionals and advanced care practitioners as independent contractors for the purposes of the Fair Labor Standards Act of 1938 and the National Labor Relations Act.
Drucknummer: HR 8272
Sponsor: Rep. Owens, Burgess [R-UT-4]
Startdatum: 2026-04-14