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Steuerbefreiung für Wahlhelfer bei der Bundeseinkommensteuer

Dieses Gesetz schließt die Vergütung von temporären Wahlhelfern von der Bundeseinkommensteuer aus.
Wichtige Punkte
Entschädigungen für die temporäre Tätigkeit als Wahlhelfer zählen nicht mehr zum Bruttoeinkommen für die Bundeseinkommensteuer.
Die Regelung gilt für Vergütungen, die nach dem 31. Dezember 2025 eingehen.
Für Zwecke der Lohnsteuer wird die Vergütung weiterhin als Lohn berücksichtigt.
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gavel
Status:
Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Poll Worker Tax Cut Act
Drucknummer: HR 8342
Sponsor: Rep. Morelle, Joseph D. [D-NY-25]
Startdatum: 2026-04-16