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RURAL Healthcare Act: Selbstständigenstatus für temporäres medizinisches Personal

Dieses Gesetz stuft vorübergehend tätige Ärzte und spezialisierte Pflegekräfte als selbstständige Auftragnehmer statt als Angestellte ein. Dies soll Krankenhäusern helfen, Personalengpässe flexibler zu überbrücken und die Versorgung in ländlichen Gebieten zu sichern.
Wichtige Punkte
Temporäres medizinisches Personal wird rechtlich als selbstständige Auftragnehmer und nicht als Angestellte eingestuft.
Dies gilt für Einsätze von maximal einem Jahr an einem einzelnen Standort.
Ein schriftlicher Vertrag muss ausdrücklich festlegen, dass die Person nicht als Angestellter behandelt wird.
Betroffen sind Ärzte, Pflegefachkräfte, Assistenten und Anästhesiepflegekräfte.
Die Regelung soll die Flexibilität bei der Personalplanung in Gesundheitseinrichtungen erhöhen.
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Status:
Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
RURAL Healthcare Act
Drucknummer: HR 8347
Sponsor: Rep. Owens, Burgess [R-UT-4]
Startdatum: 2026-04-16