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Bundesgesetz zur Einwanderung: Verpflichtende Zusammenarbeit lokaler Polizei.

Dieses Gesetz stärkt die Befugnisse der Bundesregierung bei der Durchsetzung des Einwanderungsrechts und setzt lokale „Zufluchts“-Richtlinien außer Kraft, die die Zusammenarbeit zwischen staatlichen/lokalen Polizeibehörden und Bundesbehörden einschränken. Es legt fest, dass lokale Strafverfolgungsbehörden Personen, die wegen einer Straftat festgenommen wurden und bei denen der Verdacht auf Abschiebung besteht, auf Anforderung der Bundesbehörden festhalten müssen. Lokale Behörden, die kooperieren, erhalten Rechtsschutz vor Klagen.
Wichtige Punkte
Staatliche und lokale Polizeibehörden müssen uneingeschränkt mit den Bundesbehörden (DHS/ICE) zusammenarbeiten und Informationen über den Einwanderungsstatus weitergeben.
Lokale Gesetze, die diese Zusammenarbeit verbieten oder einschränken (sogenannte „Sanctuary Policies“), werden für ungültig erklärt.
Die Bundesregierung kann die Festhaltung (Detainer) einer Person anordnen, die wegen einer Straftat verhaftet wurde, wenn hinreichender Verdacht auf Abschiebbarkeit besteht.
Lokale Behörden, die diesen Festhalteanordnungen nachkommen, erhalten Rechtsschutz vor Schadensersatzklagen, wobei die Haftung auf die Bundesregierung übergeht.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_864
Sponsor: Rep. Kiley, Kevin [R-CA-3]
Startdatum: 2025-01-31