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Ausweitung des Anti-Boykott-Gesetzes auf internationale Regierungsorganisationen

Dieses Gesetz ändert das Anti-Boykott-Gesetz von 2018, um dessen Bestimmungen auf internationale Regierungsorganisationen (IGO) anzuwenden. Der Präsident ist verpflichtet, dem Kongress jährlich einen öffentlichen Bericht vorzulegen, der ausländische Länder und internationale Organisationen auflistet, die Boykotte fördern oder verhängen, einschließlich einer Beschreibung dieser Boykotte.
Wichtige Punkte
Erweiterung des Geltungsbereichs: Das Anti-Boykott-Gesetz von 2018 wird geändert, um auch für internationale Regierungsorganisationen (IGO) zu gelten.
Gesetzesänderung: Der Begriff „internationale Regierungsorganisation“ wird neben den Verweisen auf fremde Länder in das Gesetz eingefügt.
Jahresbericht: Der Präsident muss jährlich einen öffentlichen Bericht vorlegen, der Länder und Organisationen auflistet, die Boykotte verhängen.
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Status:
Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_867
Sponsor: Rep. Lawler, Michael [R-NY-17]
Startdatum: 2025-01-31